Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist so vielschichtig wie der geschäftliche Alltag in Ihrem Unternehmen selbst. Unser Team berät Sie umfassend auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und unterstützt Sie in allen Bereichen des Personalwesens sowie der Personalentwicklung.

Das Beratungsspektrum reicht von komplexen Anstellungsverträgen und Beendigungsvereinbarungen über Betriebsvereinbarungen und sonstigem Betriebsverfassungsrecht bis hin zu Fragen der Arbeitskräfteüberlassung und Datenschutz im Arbeitsverhältnis.

Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen in allen Instanzen vor den nationalen Arbeitsgerichten. Wir vertreten Sie vor Behörden oder in Verhandlungen mit der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat.

Neben den gesetzlichen Regelungen wird das Arbeitsrecht stark von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung beeinflusst. Unser Team ist stets auf dem neuesten Stand und beobachtet für Sie aktuelle Entwicklungen, sei es bei Gesetzesinitiativen, sei es bei richterlichen Grundsatzentscheidungen. So wissen wir, welche Schwerpunkte zukünftig zu setzen sind und können Sie vorausschauend beraten.

Neben strategisch vorausschauenden Personalentscheidungen sind es die vertraglichen Grundlagen, die Weichen stellen. Unser Team kennt die Fallstricke der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen aus langjähriger Erfahrung und entwickelt für Sie maßgeschneiderte, rechtssichere und zukunftsfähige Verträge.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung nationaler und internationaler Klienten bei Umstrukturierungen, Betriebseinschränkungen, Betriebsänderungen und Betriebsschließungen, häufig auch grenzüberschreitend.

Schwerpunkte unseres Beratungsspektrums

  • Arbeitnehmerschutz;
  • Kollektivverträge;
  • Prozesse vor sämtlichen Arbeits- und Sozialgerichten;
  • Arbeitsrechtliche Schiedsverfahren.