Neue Bedingungen für die Anstellung von Ausländern

Hintergrund
Aufgrund der geringen Arbeitslosenquote in der Slowakei sehen sich die Arbeitgeber in der letzten Zeit mit einem Mangel an Arbeitskräften konfrontiert. Viele Arbeitgeber versuchen, diesen Mangel durch die Beschäftigung von Mitarbeitern aus Drittstaaten (dh aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, nachstehend "Ausländer" genannt) zu beheben. Diese Situation spiegelt sich auch in der slowakischen Gesetzgebung wider. So wurden mehrere Änderungen bereits verabschiedet, andere sind in Vorbereitung, um die Anstellung von Ausländern zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Änderungen bei der Beschäftigung von Ausländern
Die Änderung des Gesetzes über die Beschäftigungsdienste zum 01.05.2018 brachte insbesondere folgende Änderungen mit sich:

Die Beschäftigungsbedingungen für Ausländer in ausgewählten Berufen und territorialen Gebieten wurden vereinfacht.

In Bezirken mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von weniger als 5 % dürfen die fehlenden Stellen (wie zB Maschineninstallateur, Facharbeiter und Handwerker, Hilfsarbeiter) von Ausländern im beschleunigten Verfahren besetzt werden. In diesen Fällen braucht der Ausländer weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Bescheinigung über die Möglichkeit der Besetzung einer Stelle (d. h. eine Bescheinigung, dass die Stelle nicht von einheimischen Arbeitnehmern besetzt werden kann; nachstehend nur "Bescheinigung" genannt), die normalweise vom zuständigen Arbeitsamt ausgestellt werden müssen.

Diese vereinfachte Regelung gilt nur für Arbeitgeber, bei denen der Ausländeranteil weniger als 30% der Gesamtzahl der Mitarbeiter beträgt.

In anderen Fällen, wenn eine Bescheinigung erforderlich ist, wurde die Frist für ihre Ausstellung durch das zuständige Arbeitsamt von 30 auf 20 Tage verkürzt.

Ein Arbeitgeber, der einen Ausländer anstellen möchte, muss nachweisen, dass er das Verbot illegaler Beschäftigung nicht verletzt hat; wobei die Gesetzesnovelle den Zeitraum, für den der Arbeitgeber diese Bedingung erfüllen muss, von fünf auf zwei Jahre verkürzt hat.

Geplante Maßnahmen
Die Slowakische Republik beabsichtigt, den derzeitigen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften auf dem slowakischen Arbeitsmarkt durch andere befristete, außerordentliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern zu beheben.

Die Regierung beschloss im Oktober 2018 eine Strategie zur Arbeitsmobilität von Ausländern, die beispielsweise die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens für die Bearbeitung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer, die Verkürzung der Frist für die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung von 90 auf 30 Tage oder die Einführung der Berechtigung der Zeitarbeitsagenturen zur Beschäftigung von Ausländern umfasst (was bislang grundsätzlich nicht zulässig ist) .

Einige der vorgeschlagenen Änderungen sollten bis Ende 2018 dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden.

Autorin: Gabriela Janíková