Mindestlohn in der Tschechischen Republik steigt auf CZK 13.350,00

Die Regierung der Tschechischen Republik hat am 20. November 2018 über eine weitere Erhöhung des Mindestlohns in der Tschechischen Republik entschieden. Zum 1. Januar 2019 wird der Mindestlohn um 9,4 %, also um 1.150,00 CZK steigen. Neu beträgt somit der Mindestlohn CZK 13.350,00 monatlich (oder CZK 79,80 pro Stunde). In Anknüpfung an die Erhöhung des Mindestlohns kommt gleichzeitig auch zur Erhöhung des garantierten Lohnes, der durch das Gesetz als Mindestverdienst für einzelne Berufsgruppen im Bereich von CZK 13.350,00 bis CZK 26.700,00 monatlich festgesetzt ist.

Auf Antrag des Ministeriums für Arbeit und Sozialwesen soll dann der Mindestlohn ab dem Jahre 2020 immer die Hälfte des durchschnittlichen Lohnes für das vorletzte Jahr betragen.