Tschechien: Justitia 4.0 – das Für und Wider digitaler Gerichtsprozesse und Notariatsakte in Tschechien

Bis vor kurzem hatte die Digitalisierung der Justiz in der Tschechischen Republik keine Priorität. Die Corona-Pandemie jedoch, hat eine Änderung der derzeitigen Vorgehensweise sowohl in Gerichtssachen als auch in notariellen Angelegenheiten erfordert. Die notwendigen Gesetzesänderungen wurden bereits vorgenommen, praktisch jedoch noch nicht angewandt. Dies wird für das Jahr 2022 erwartet; die Digitalisierung der Justiz soll bis 2024 abgeschlossen sein. Seit 01.09.2021 ist es auch Notaren möglich, elektronische notarielle Protokolle über die Gesellschafterversammlungen mittels elektronischer Identifizierung und per Videokonferenz zu erstellen. In Verbindung mit der Nutzung der Direkteintragung in das Handelsregister ist es somit z.B. möglich, eine Gesellschaft vollständig online zu gründen.

Es wird erwartet, dass die Durchführung von Online-Gerichtsverfahren nur mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten möglich sein wird. In jedem Gerichtsverfahren prüft das Gericht zunächst, ob es zweckmäßig und angemessen ist, die Verhandlung im jeweiligen Verfahren online durchzuführen. Die Angemessenheit der Durchführung einer Online-Anhörung sollte insbesondere danach beurteilt werden, ob eine Aussage im Verfahren erforderlich ist, ob ein Dolmetscher zum Verfahren hinzugezogen werden muss oder ob beispielsweise die Beteiligten die Echtheit bestimmter Unterlagen verifizieren müssen. Anschließend übersendet das Gericht den Verfahrensbeteiligten ein Ersuchen um Zustimmung zur Online-Verhandlung. Die Verhandlung selbst findet in Anwesenheit eines Richters oder einer Kammer im Gerichtssaal und unter Beteiligung der Parteien oder ihrer Vertreter über Skype for Business- statt. Die Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen erfolgt jedoch persönlich im Gerichtssaal.



Autor: Monika Wetzlerová-Deisler