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Am 3. Oktober 2024 billigte das slowakische Parlament das Konsolidierungspaket der Regierung mit Änderungen in der Steuerpolitik, wobei die meisten Maßnahmen am 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen. Dieses Paket bringt wichtige Änderungen mit sich, die sich sowohl auf Unternehmen als auch auf normale Verbraucher auswirken werden. Auf welche Änderungen müssen Sie sich vorbereiten?
Das am 22. April 2026 verabschiedete Gesetz Nr. 7578 zur Änderung des Sozialleistungsgesetzes und weiterer Gesetze hat umfassende Änderungen eingeführt, die sich unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken. Die Änderungen sind insbesondere im Hinblick auf den Mutterschaftsurlaub, den Vaterschaftsurlaub sowie den neu eingeführten Pflegeelternurlaub von erheblicher Bedeutung und betreffen sowohl die personalpolitischen Leitlinien als auch die Lohnabrechnungsprozesse der Arbeitgeber unmittelbar.
Die Haftung von Unternehmen für von ihnen hergestellte Produkte steht vor einem grundlegenden Wandel: Mit der EU-Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG, wird das bisherige Haftungsregime erstmals umfassend auf die digitale Welt ausgeweitet.
In Frankreich ist das Recht der kollektiven Insolvenzverfahren in ein gestuftes System eingebettet, das weitgehend von den Gerichten gesteuert wird. Es zielt zunächst darauf ab, Unternehmenskrisen vorzubeugen, anschließend die Restrukturierung sanierungsfähiger Unternehmen zu ermöglichen und erst als letztes Mittel deren Liquidation zu organisieren.
Als Partnerin der Kanzlei SDZLEGAL Schindhelm und Leiterin der Abteilung für Öffentliches Auftragswesen und Abfallwirtschaft engagiert sich Anna Specht-Schampera seit vielen Jahren mit unermüdlichem Einsatz und hoher fachlicher Kompetenz für die Weiterentwicklung ihrer Branche. Dieses Engagement bleibt nicht unbemerkt: Ihre berufliche Tätigkeit wurde erneut von der Jury von Chambers & Partners gewürdigt.
Wohnen ist ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens und unterliegt in vielen Ländern unterschiedlichen Regelungen. Einen gemeinsamen, einheitlichen länderübergreifenden Mieterschutz gibt es nicht, dies weder in Europa noch weltweit. Seine Brisanz bleibt aber gerade in Zeiten von steigenden Mieten und Wohnungsknappheit nicht nur in Europa hoch. Der Ruf nach einem einheitlichen Mieterschutz ist vorhanden.
EuGH, 30.10.2025, C-2/23 (FL und KM Baugesellschaft): Der EuGH hat im Rahmen eines österreichischen Vorabentscheidungsersuchens erstmals geklärt, wie weit der unionsrechtliche Schutz von Kronzeugenerklärungen und Vergleichsausführungen außerhalb des Kartellverfahrens, konkret im Strafrecht, reicht. Die Entscheidung schafft damit wichtige Leitlinien für das Zusammenspiel von Kartell- und Strafrecht für Kronzeugenerklärungen.