Die Gesetzesnovelle zum Arbeitsgesetzbuch

In der Slowakei liegt dem Parlament aktuell ein Gesetzesnovellenentwurf zum gültigen Arbeitsgesetzbuch Nr. 311/2011 Zz vor. Diese Novelle soll als Bestandteil des Pensionsvorsorgegesetzes verabschiedet werden. Ziel der Gesetzesänderung ist, die in der Praxis häufig auftretenden Probleme bei Beschäftigungen außerhalb der ordentlichen Arbeitsverhältnisse (sog. Vereinbarung über die Durchführung der Arbeit oder Vereinbarung über die Arbeitstätigkeit) zu vermeiden und die damit verbundene Nichtabführung von Sozialabgaben zu eliminieren.

Die Gesetzesnovelle regelt die maximal gesetzlich zulässige Zeit, für die die Beschäftigung der Arbeitnehmer außerhalb des ordentlichen Arbeitsverhältnisses zulässig sein soll. Laut dem Entwurf wird diese Zeit auf maximal 12 Monate beschränkt. Alle vor dem 01. Juli 2014 abgeschlossen Arbeitsvereinbarungen enden spätestens am 30. Juni 2015. Die Lohnabzüge werden künftig auch auf die Arbeitsverhältnisse neben der festen Anstellung angewandt.

Die Gesetzesnovelle soll am 01. Juli 2014 in Kraft treten.
Weitere Änderungen des Arbeitsgesetzbuches sind auch noch im Jahre 2014 nicht ausgeschlossen – vorbereitet ist eine Novelle, die eine Erweiterung der befristeten Arbeitsverhältnisse auf höchstens drei Jahre und eine Aufstockung der zulässigen Überstundenarbeit von derzeit gültigen 150 Stunden bis auf 400 Stunden ermöglichen soll. Diese Gesetzesänderung soll am 01. September 2014 in Kraft treten.

Autor: Juraj Kürti (Bratislava)