Justitia 4.0 – das Für und Wider digitaler Gerichtsprozesse und Notariatsakte in der Slowakei

In elektronischer Form werden sog. Mahnverfahren abgewickelt, in deren Rahmen das Gericht im beschleunigten Verfahren einen Zahlungsbefehl (Mahnbescheid) erlässt, wenn es die vom Kläger aufgrund des gestellten Antrags und der beigefügten Beweise geltend gemachte Forderung für gerechtfertigt hält (ohne eine Beweisaufnahme bei einer Gerichtsverhandlung). Auch Exekutionsverfahren werden ausschließlich elektronisch geführt. Andere Gerichtsverfahren sowie notarielle Anhörungen erfordern in der Regel die Anwesenheit von Beteiligten, jedoch auch in diesen Verfahren kommen teilweise digitale Werkzeuge zum Einsatz (elektronische Zustellung von Dokumenten mit elektronischer Signatur, elektronische Umwandlung von Schriftstücken, elektronische digitale Aufzeichnung von Verhandlungen, Erstellung elektronischer Gerichtsakten). Die Eintragungen in das Handelsregister erfolgen ebenfalls elektronisch.

Die Korrespondenz zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten erfolgt ausschließlich elektronisch, falls alle Beteiligten über die erforderlichen elektronischen Empfangsmedien und eine garantierte elektronische Signatur verfügen. Die Videoanhörungen von Zeugen werden ausnahmsweise, insbesondere in Strafverfahren, durchgeführt. In der Praxis arbeiten wir  bereits mit den oben genannten elektronischen Werkzeugen, die in der slowakischen Justiz verwendet werden.



Autor: Monika Wetzlerová-Deisler