Türkei: Änderungen im Subventionsrecht

Bisheriger Rechtsrahmen
Staatliche Beihilfen werden anhand verschiedener Kriterien gewährt. Maßgeblich sind zB die Region oder der Wirtschaftssektor, in die investiert wird, aber auch die strategische Bedeutung der Investition und die Höhe des Investitionsvolumens.

Investitionen in strukturschwachen Regionen werden mit höheren Subventionen bedacht als Investments in Industriegebieten. Für die Vergabe von Zuschüssen wird zwischen sechs verschiedenen Regionen differenziert. Allgemeine Investitionen (das sind solche, die nicht von strategischer Bedeutung sind, nicht in einer bestimmten Branche getätigt werden und einen Mindestbetrag nicht überschreiten) werden in Industriegebieten erst ab einer Investitionshöhe von 1.000.000,00 TL gefördert. In strukturschwacheren Regionen genügt hingegen bereits ein Investitionsvolumen von 500.000,00 TL.

Als staatliche Unterstützungen stehen grundsätzlich folgende Beihilfen zur Auswahl:

  • Befreiung von der Mehrwertsteuer.
  • Befreiung von Einfuhrzöllen.
  • Senkung der Einkommens- bzw Körperschaftssteuer.
  • Senkung des Arbeitgeberanteils an Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Senkung der Lohnsteuer.
  • Senkung des Arbeitnehmeranteils an Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Beihilfen bei der Zahlung von Zinsen und Dividenden.
  • Zuweisung von Grundstücken.

Die konkret gewährte Beihilfe hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

Zudem können Investitionen in Bezug auf ein bestimmtes Projekt subventioniert werden. Dieses muss, um als förderungswürdig anerkannt zu werden, innovativ sein, einen hohen Mehrwert haben und kritische Bedürfnisse des Marktes befriedigen.

Wesentlich ist, dass die Abhängigkeit von der Versorgung durch Importe aus dem Ausland verringert wird.

Änderungen
Bisher wurden in besonders hohem Ausmaß auch Investitionen in bestimmten Sektoren gefördert, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Technologie-, Forschungs- und Entwicklungskapazitäten der Türkei erhöht werden. Derartige gesonderte Förderungen von Großinvestitionen wurden jüngst mittels Präsidialbeschluss aufgehoben.

Künftig werden Beihilfen bei Investitionen in Zusamenhang mit einem bestimmten Projekt stattdessen um eine spezifische Produktpalette („Liste vorrangiger Erzeugnisse“) erweitert. Diese „Subventionen auf Projektbasis“ werden insbesondere gewährt, wenn die Investition die Herstellung von hochwertigen technischen Erzeugnissen betrifft. Auch Produkte, die für die Entwicklung bestimmter Branchen wesentlich sind, gelten als förderungswürdig. Zu diesen bevorzugten Bereichen zählen etwa chemische, pharmazeutische und medizinische Wertschöpfungen, aber auch die Computertechnologie, die Elektronik, die Optik, elektrische Geräte, Maschinen und Transportmittel.

Autoren: Melis Paula Aydin & Zeynep Kafa