Deutschland
Arbeitgeber müssen auf drohenden Verfall von Resturlaub hinweisen
Am Dienstag, den 19. Februar 2019 hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einer Grundsatzentscheidung, die gleichzeitig der Umsetzung europäischen Rechts diente, entschieden, dass Arbeitgeber Mitarbeiter rechtzeitig und umfassend darüber zu informieren haben, dass sie Gefahr laufen, Urlaubsansprüche durch Verfall zu verlieren. Unterbleibt ein solcher Hinweis, so tritt der tarifrechtlich oder gesetzlich geregelte Verfall von Urlaubsansprüchen nicht ein.