Arbeitsrechtliche Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19

Auch die slowakischen Arbeitgeber müssen auf die aktuelle COVID-19-Pandemie reagieren. Die neue slowakische Regierung bereitet nunmehr fieberhaft Maßnahmen vor, welche die slowakischen Unternehmen in der Krisenzeit entlasten sollen.

VERPFLICHTUNGEN IM BEREICH DER SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die allgemeinen Grundsätze der Prävention im Bereich des Arbeitsschutzes anzuwenden und die Gefahren sowie die daraus resultierenden Risiken zu beseitigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen ordnungsgemäß und rechtzeitig einzuleiten, damit der Zweck – Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz - erreicht wird.

ZULÄSSIGE MASSNAHMEN DER ARBEITGEBER

Die Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern betriebsbedingt keine Arbeit zuweisen können, sind nach dem Arbeitsgesetzbuch berechtigt, folgende Maßnahmen einzuleiten:

  • Home-Office – wenn die vereinbarte Art der Arbeit dies zulässt und der Arbeitnehmer seine Zustimmung dazu erteilt,
  • Urlaub – der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer die Inanspruchnahme des Urlaubs vereinbaren; über die einseitige Anordnung des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer 14 Tage im Voraus benachrichtigen,
  • Betriebsschließung – mit Lohnersatz in Höhe von 100%; eine Senkung des Lohnersatzes ist nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit den Gewerkschaften oder mit dem Betriebsrat möglich, wobei der Lohnersatz mind. 60 % betragen muss,
  • Arbeitszeitkonto – auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung mit den Gewerkschaften oder mit dem Betriebsrat können die Arbeitszeiten nach Bedarf festgelegt werden - bei geringerem Arbeitsbedarf arbeitet der Arbeitnehmer weniger Stunden, bei höherem Arbeitsbedarf - mehr Stunden, während ihm das Grundgehalt laufend gezahlt wird,
  • Teilzeitarbeit – aufgrund der Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer.

VERBOT DES FREIEN PERSONENVERKEHRS, QUARANTÄNEMASSNAHMEN

Grundsätzlich dürfen nur Einwohner mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz in der Slowakei in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik einreisen. Alle Personen, die aus dem Ausland heimkehren, sind verpflichtet, sich der obligatorischen 14-tägigen Quarantäne zu unterziehen; dies gilt auch für die mit ihnen zusammenlebenden Personen. Diese Einschränkungen gelten nicht für bestimmte Kategorien der Personen, wie z.B. Fahrer im Güterverkehr.

NEU ABGESTIMMTE / GEPLANTE MASSNAHMEN

Die slowakische Regierung hat die Verabschiedung weiterer Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitgebern und Unternehmen angekündigt. Vorgesehen sind folgende Vorkehrungen:

  • Erstattung der Pflege- und Krankengeldleistung ab dem 1. Tag durch die Sozialversicherung anstatt durch den Arbeitgeber;
  • Der Staat zahlt 80% des Gehalts des Arbeitnehmers (einschließlich Steuern und Sozial- und Gesundheitsabgaben) an Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb geschlossen wurde, bis zur Höchstgrenze pro Unternehmen in Höhe von 200.000 Euro monatlich und einer Obergrenze pro Arbeitnehmer in Höhe von 880 Euro monatlich; Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass der Arbeitnehmer nicht gekündigt sein darf;
  • Zuschüsse für Gewerbetreibende und Arbeitnehmer in Unternehmen, bei denen ein Umsatzrückgang zu verzeichnen war; die Höhe von Zuschüssen hängt davon ab, wie stark die Unternehmen vom Umsatzrückgang betroffen werden;
  • Bankgarantien in Höhe von einer halben Milliarde Euro für Unternehmen zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit;
  • Verschiebung der Zahlung von Krankenversicherungs- und Sozialversicherungsabgaben, wenn der Umsatz eines Unternehmens um mehr als 40 % zurückging;
  • Verschiebung der Lohnsteuervorauszahlungen, wenn der Umsatz um mehr als 40 % zurückging.

Die oben genannten Regierungsvorschläge sowie die Einzelheiten zu einzelnen Maßnahmen müssen noch vom Parlament der Slowakischen Republik genehmigt werden.

Gabriela Janíková,
janikova@saxinger.com

Stand der Beiträge: 05.04.2020
Wir weisen darauf hin, dass sich aufgrund der gegenwärtigen Dynamik die Rechtslage jederzeit ändern kann.
Auf Rückfrage können wir Ihnen gerne den dann aktuellen Sachstand erläutern.